Mitgliedschaft

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Hier finden Sie alle Information rund um die Mitgliedschaft im Rhönklub Zweigverein Gersfeld.

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Mitgliedschaft

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Antrag, Satzung und Beitragsordnung finden Sie weiter unten.

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Einverständniserklärung Datenschutz


Wir informieren Sie, dass die in Ihrer Beitrittserklärung angegebenen personenbezogenen Daten auf den EDV-Systemen des Rhönklub Zweigvereins Gersfeld e.V. und des Rhönklubs e.V. gespeichert und für Verwaltungszwecke des Vereins verarbeitet und genutzt werden. Verantwortliche Stelle ist der Vorstand des Rhönklub Zweigvereins Gersfeld e.V., Gartenstraße 12, 36129 Gersfeld (Rhön).


Wir sichern Ihnen zu, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Hiervon sind die Daten von Vorstandmitgliedern, Fachwarten u. Wanderführern ausgenommen, deren Kontaktdaten zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben innerhalb der Verbandsstrukturen an den Rhönklub e.V. (Gesamtverein), den Deutschen Wanderband, den Landeswanderverbänden Hessen, Bayern und Thüringen für die interne Kommunikation weitergegeben werden können.


Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und Korrektur verlangen, soweit die beim Rhönklub Gersfeld e.V. gespeicherten Daten nicht richtig oder unvollständig sind. Wenn die gespeicherten Daten für die Abwicklung der Verwaltungsprozesse des Rhönklub Gersfeld e.V. nicht erforderlich sind, können Sie auch eine Sperrung und gegebenenfalls eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.


Der Rhönklub e.V. sendet Ihnen regelmäßig die Vereinszeitung „Rhön - Wandern und mehr“ zu. Sollten Sie die Zustellung nicht wünschen, können Sie dem Versand beim Rhönklub Gersfeld e.V. jederzeit schriftlich widersprechen.


Nach einer Beendigung der Mitgliedschaft werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Hiervon sind die Daten ehemaliger Vorstandsmitglieder, Fachwarte und Mitglieder mit Ehrungen des Rhönklub e.V. (Gesamtverein) und des Zweigvereins Rhönklub Gersfeld e.V. ausgeschlossen, die weiterhin elektronisch archiviert werden.


Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon 0611 1408-0, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Satzung des Rhönklub Zweigverein Gersfeld

Satzung als PDF downloaden

Der im Jahre 1876 gegründete Rhönklub Zweigverein Gersfeld beschließt in der
Jahreshauptversammlung am 26.01.2018 folgende Satzung:


§ 1 Name und Zugehörigkeit


1. Der Verein führt den Namen Rhönklub Zweigverein Gersfeld (Rhön) und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung führt er den Zusatz e.V.. Sitz des Vereins ist Gersfeld (Rhön).

2. Der Verein ist ein selbständiger Zweigverein des Rhönklub e.V. Fulda und gehört zur Region Fulda.


§ 2 Vereinszweck


1. Der Rhönklub Zweigverein Gersfeld (Rhön) mit Sitz in Gersfeld verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde sowie die Förderung des Sports.

Der Rhönklub Zweigverein will die Landschaft und die Kultur der Rhön schützen und pflegen und auf die Wahrung ihrer Wesensart hinwirken.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • das Erwandern der Heimat
  • Ausbau, Unterhaltung und Markierung von Wanderwegen
  • Förderung und Unterstützung des aktiven Umweltschutzes
  • Schutz und Bewahrung der Kulturgüter, Förderung und Weiterbildung seiner Mitglieder. 
     

2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
 
3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Rhönklub Zweigvereins Gersfeld oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Rhönklubs Zweigverein Gersfeld an die Stadt Gersfeld, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 dieser Satzung zu verwenden hat.


§ 3 Mitglieder


1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und juristische Person werden als Vollmitglied oder Anschlussmitglied (Familienmitglied). 
 
Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand, der über die Aufnahme entscheidet.

Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch den/die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des ersten Jahresbeitrages. 
 
Die Mitgliedschaft erlischt:


  1. durch Tod bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit,
  2. durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur mit Wirkung zum Schluss des Geschäftsjahres erfolgen und muss schriftlich bis zum 30. September eines jeden Jahres beim Vorstand eingegangen sein.
  3. durch Ausschluss seitens des Vorstandes. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied gegen den Zweck und die Interessen des Vereins in grob pflichtwidriger Weise verstößt. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich ein Mitglied trotz schriftlicher Anmahnung weigert, seinen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.


2. Die Mitglieder zahlen den durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Der Beitrag soll möglichst im ersten Kalendervierteljahr, spätestens Ende des zweiten Kalendervierteljahres bezahlt werden. 
 
3. Zu Ehrenmitgliedern können Mitglieder ernannt werden, die sich um den Rhönklub Zweigverein Gersfeld besonders verdient gemacht haben. Die Ernennung erfolgt durch die Mitgliederversammlung. 
 
4. Jedes Mitglied über 18 Jahre hat Stimmrecht und kann auf Antrag Vollmitglied werden. Vollmitglieder erhalten die Vereinszeitschrift und den Rhönkalender.


§ 4 Wanderjugend


Die Mitglieder bis zum 25. Lebensjahr zählen zur Deutschen Wanderjugend im Rhönklub e.V. Fulda und sind gleichzeitig Mitglieder im Rhönklub Zweigverein Gersfeld/Rhön.


§ 5 Organe


Die Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand.


§ 6 Mitgliederversammlung


1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und ist den Mitgliedern mindestens 14 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Gersfeld "Rhönboten", auf der Homepage des Zweigvereins unter www.rhoenklubgersfeld.de und im öffentlichen Aushangkasten des Zweigvereins bekannt zu geben. Die auswärtigen Mitglieder werden schriftlich eingeladen. 
 
Der Mitgliederversammlung obliegen:


  1. die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und der Jahresabrechnung des Kassierers,
  2. die Genehmigung der Jahresabrechnung und die Entlastung des Vorstandes,
  3. alle 2 Jahre die Wahl der Vorstandsmitglieder. Wenn mehrere Kandidaten zur Wahl stehen, kann die Wahl auf Antrag jeden stimmberechtigten Mitglieds der Mitgliederversammlung geheim erfolgen.
  4. Beschlussfassung über Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für den Verein,
  5. Änderung der Satzung, Änderung des Vereinszweckes und Auflösung des Vereins
  6. Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.


Der Leiter der Trachtengruppe, des Tanzkreises, der Line-Dance-Gruppe und der Jugendgruppe werden von ihren Gruppen gewählt und müssen von der Mitgliederversammlung bestätigt werden.


2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, mit Ausnahme der in

§ 11 genannten Satzungsänderung, Änderung des Vereinszweckes und der Auflösung des Vereins. Die Beschlussfassung erfolgt, abgesehen von den Beschlüssen nach § 6 Ziffer 1 e dieser Satzung mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder.

§ 11 regelt die Abstimmungsverhältnisse bei Satzungsänderungen, Änderung des Vereinszweckes und Auflösung des Vereins. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

3. Anträge zur Mitgliederversammlung sind dem Vorstand mindestens acht Tage vor der Mitgliederversammlung vorzulegen. Dringlichkeitsanträge sind gestattet, sofern sie von mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder unterstützt werden.

4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich vom Schriftführer niederzulegen. Das Versammlungsprotokoll ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

5. Eine Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert.

6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/10 der Mitglieder unter Angabe der Gründe den schriftlichen Antrag beim Vorsitzenden stellen.

7. Alle Mitglieder ab 18 Jahre- ob Vollmitglied oder Anschlussmitglied - haben Stimmrecht.


§ 7 Vorstand


1. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins. Er ist alle zwei Jahre von einer Mitgliederversammlung neu zu wählen. Der Vorstand bleibt bis zur ordnungsgemäßen Neuwahl im Amt. Der Kassierer ist an die Beschlüsse des Vorstandes gebunden und hat jederzeit dem Vorstand den Kassenstand darzulegen. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Vorstandsmitglieder können für die Vorstandsarbeit eine von der Mitgliederversammlung festzusetzende pauschale, angemessene Tätigkeitsvergütung erhalten.

Zum Vorstand gehören:

der 1. Vorsitzende,

der 2. Vorsitzende,

der Schriftführer,

der Kassierer,

der Wanderwart,

der Wegewart

der Naturschutzwart

der Kulturwart

Pressewart

der Leiter der Trachtengruppe

der Leiter des Tanzkreises

der Leiter der Jugendgruppe

der Leiter des Arbeitskreises "Geschichte und Denkmalpflege"

der Leiter der Line-Dance-Gruppe


Wenn ein Fachwart oder Gruppenleiter nicht zur Verfügung steht, übernimmt der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung dessen Aufgabe. Das Stimmrecht ruht. Für jeden Fachwart ist nach Möglichkeit ein Stellvertreter zu wählen, der das Stimmrecht bei Abwesenheit des Fachwartes erhält. Dieser Stellvertreter steht in einem anderen Jahr wie der Fachwart zur Wahl. Ein Vorstandsmitglied kann bei der Mitgliederversammlung auch in Abwesenheit gewählt werden, wenn die schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.

Dem Vorstand obliegt:


  1. die Beschlussfassung über die Geschäftsführung des Vereins.
  2. die Beachtung und Durchführung der Beschlüsse und Empfehlungen der Mitgliederversammlungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind. Kommt auf eine ordentliche Einladung (3-Tagesfrist) keine beschlussfähige Vorstandssitzung zustande, so ist innerhalb einer Woche eine neue Vorstandssitzung einzuberufen. In dieser Sitzung ist der Vorstand ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vorstandsmitglieder beschlussfähig.


2. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins erfolgt durch den 1. Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter, jeweils einzeln. Im Innenverhältnis des Vereins wird bestimmt, dass der Stellvertreter des 1. Vorsitzenden nur in den Fällen tätig wird, in denen der 1. Vorsitzende verhindert ist.

3. Der Vorstand und die Mitglieder haften gemäß § 31 BGB.

4. Der Vorstand ist bei Bedarf durch den 1. Vorsitzenden einzuberufen und außerdem, wenn mindestens ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes die Einberufung verlangt.


§ 8 Delegierte


1. Der Verein wird in den Hauptversammlungen des Rhönklub e.V. in Fulda durch Delegierte vertreten. Die Anzahl der Delegierten richtet sich nach der Satzung des Hauptvereins Rhönklub e.V.

2. Die Delegierten haben nach den ihnen vom Zweigverein erteilten Richtlinien zu handeln.

3. Delegierter kann jedes ordentliche Mitglied sein.


§ 9 Rechnungsprüfer


Die Jahreshauptversammlung wählt jeweils auf die Dauer von zwei Jahren zwei Rechnungsprüfer. Eine Wiederwahl ist möglich, höchstens jedoch dreimal in Folge. Die Rechnungsprüfer haben die Kassengeschäfte des Vereins spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung zu prüfen.


§ 10 Datenschutz


1. Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und des Zwecks des Vereins personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert, übermittelt und verändert.

2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der

  • Speicherung
  • Bearbeitung
  • Verarbeitung
  • Übermittlung

ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (beispielsweise Datenverkauf) ist nicht statthaft.

3. Jedes Mitglied hat das Recht auf

  • Auskunft über seine gespeicherten Daten
  • Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit
  • Sperrung seiner Daten
  • Löschung seiner Daten


4. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen in allen Medien, einschließlich Print- und elektronischen Medien, zu.


§ 11 Satzungsänderung, Änderung des Vereinszweckes und Auflösung des Vereins.


Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins können nur in einer eigens mit dieser Tagesordnung einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zu diesen Beschlüssen ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Kommt eine Beschlussfassung nicht zu Stande, so ist innerhalb von 4 Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Bei Abstimmung gilt dann die einfache Mehrheit. Darauf ist bei der Einladung hinzuweisen.


§ 12 Inkrafttreten der Satzung bzw. Satzungsänderung


1. Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am Freitag, 26.01.2018 beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
2. Ändert die Mitgliederversammlung eine Satzungsbestimmung, so gilt die Änderung mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister.

Gersfeld (Rhön), den 26.01.2018
Unterschriften (16 Vereinsmitglieder):
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Beitragsordnung für den Rhönklub Zweigverein Gersfeld

Beitragsordnung als PDF downloaden

Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2018:


Hauptmitglied            21,00 €/Jahr

Familienmitglied          9,00 €/Jahr

Jugendmitglied            2,50 €/Jahr

Kinder bis 18 Jahre     2,50 €/Jahr

Kilometergeld:


0,40 € pro gefahrenen Kilometer

0,50 € pro gefahrenen Kilometer für Wegewart plus 2,00 € pro Stunde


Zehrgeld ab 01.01.2011:


Halbtags =    7,50 € (für Vorstandsmitglieder und Delegierte)

Ganztags = 15,00 € (für Vorstandsmitglieder und Delegierte)



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